Die "Rote Liste" des Welterbes
(Stand: 6. Juli 2004)
In der Liste des
Welterbes führt das Zwischenstaatliche Komitee der UNESCO für den
Schutz des Natur- und Kulturerbes derzeit 35 Stätten als "besonders
gefährdet". Diese Welterbestätten sind durch Verfall, die Einwirkung
von Krieg oder Naturkatastrophen oder durch Bauprojekte bedroht. Für
ihren Erhalt sind umfangreiche Maßnahmen notwendig.
Kulturlandschaft und archäologische Stätten des Bamiyan-Tals,
Afghanistan: Zum Kulturerbe im Bamiyan-Tal gehören die Überreste
der beiden Buddha-Statuen aus dem 5. und 6. Jahrhundert, mit 53 und 38
Meter die größten stehenden Buddha-Statuen der Welt. Nach ihrer
gewaltsamen Zerstörung durch die Taliban im März 2001 sind sie ein
Mahnmal gegen religiösen Fanatismus und Intoleranz. Im Juli 2003 hat
die UNESCO die Überreste der Statuen und die zahlreichen
buddhistischen Klosteranlagen und Heiligtümer sowie Festungsbauten aus
islamischer Zeit in die Welterbeliste aufgenommen. Das Tal wurde wegen
der vorhandenen Schäden, der Gefährdung durch Plünderer, illegalen
Kunstraub und noch nicht entsorgter Personenminen auch in die "Rote
Liste" des gefährdeten Welterbes eingetragen.
Minarett und
Ruinen von Jam, Afghanistan. Das Minarett von Jam ist stark
beschädigt. Die archäologischen Fundstätten in der Umgebung des
Minaretts weisen Spuren illegaler Grabungen auf. Auch die
Bürgerkriegswirren in Afghanistan hinterließen ihre Spuren. Die UNESCO
hat die Stätte im Juni 2002 gleichzeitig mit der Anerkennung als
Welterbe auf die "Rote Liste" gesetzt.
Ruinen von
Abu Mena, Ägypten. Die Ruinen der frühchristlichen Stadt Abu Mena
sind durch Überschwemmung infolge eines dramatischen Anstiegs des
Grundwasserspiegels bedroht, der durch ein landwirtschaftliches
Entwicklungsprogramm verursacht wurde. Eine Reihe von Gebäuden drohen
einzustürzen, so dass die Kulturerbestätte für die Öffentlichkeit
gesperrt werden musste. Im Dezember 2001 hat das
UNESCO-Welterbekomitee Abu Mena als besonders gefährdet eingestuft.
Ruinenstadt
Butrint, Albanien: Während der Wirren in Albanien Anfang 1997 sind
die archäologische Stätte und ihr Museum geplündert worden. Das
Welterbekomitee hat Butrint im Dezember 1997 auf die "Rote Liste"
gesetzt und ist bemüht, die Schutzmaßnahmen, Management und
Konservierung zu verbessern.
Ruinenstadt
Tipasa, Algerien: Die antike Ausgrabungsstätte mit Relikten
punischer und römischer Architektur ist von Verfall, durch Vandalismus
und durch Baumaßnahmen in der Umgebung der Welterbestätte bedroht.
2001 hatte das Welterbekomitee 35.000 US-Dollar als Soforthilfe zur
Rettung des Kulturerbes bereit gestellt. Eine Expertenmission kam
jedoch zu dem Ergebnis, dass sich die Situation kaum verbessert hat.
Das Komitee setzte Tipasa deshalb im Juni 2002 auf die Rote Liste. Es
folgte damit den Empfehlungen der Expertenmission: Zum Schutz der
Welterbestätte soll eine Pufferzone eingerichtet werden. Für die
langfristige Erhaltung und eine verantwortungsvolle touristische
Nutzung ist ein umfassender Managementplan erforderlich.
Der ummauerte
Teil von Baku, Aserbaidschan, mit dem Palast der Khane von
Schirwan und dem Kys-Kalassy-Turm erlitt durch ein Erdbeben im
November 2000 bedeutende Schäden. Ein Konservierungsplan für das
Kulturerbe fehlt. Die UNESCO hat Baku im Juli 2003 als gefährdet
eingestuft.
Nationalpark
Simien, Äthiopien: Die Eintragung in die Rote Liste erfolgte 1996,
da die Zahl der vom Aussterben bedrohten Simien-Füchse und
Walia-Steinböcke unter die kritische Grenze von 20 bzw. 250 Tieren
gefallen ist.
Königspaläste
von Abomey, Benin: Die Königspaläste und das Museum erlitten
infolge eines Tornados im März 1984 schweren Schaden. Die
Welterbestätte wurde deshalb 1985 als besonders gefährdet eingestuft.
Zu ihrer Rettung wurden umfassende Erhaltungsmaßnahmen gestartet.
Nationalpark
Comoé, Côte d'Ivoire: Im Juli 2003 hat die UNESCO den Naturpark
auf die Liste des bedrohten Welterbes gesetzt. Er ist durch die
gegenwärtigen Unruhen in Côte d'Ivoire sowie durch Wilderei und
Überweidung bedroht.
Naturschutzgebiet Nimba-Berge, Côte d' Ivoire/Guinea: Die
Nimba-Berge wurden 1992 auf die Rote Liste gesetzt. Der Grund hierfür
war die Gefährdung durch Bergwerkprojekte und die Ausweitung der
Landwirtschaft. Hinzu kamen Umweltprobleme infolge des Zustroms von
Flüchtlingen in den guineischen Teil der Naturerbestätte.
Kölner Dom,
Deutschland: Am 5. Juli 2004 hat das UNESCO-Welterbekomitee den
Kölner Dom auf die Liste des Welterbes in Gefahr gesetzt. Das Komitee
traf diese Entscheidung wegen der Gefährdung der visuellen Integrität
des Doms und der einzigartigen Kölner Stadtsilhouette durch die
Hochhausplanungen auf der dem Dom gegenüberliegenden Rheinseite.
Nationalpark
Sangay, Ecuador: Aufgrund der Bedrohung durch Wilderer, illegale
Beweidung und den Bau einer durch den Park führenden Straße wurde
Sangay 1992 in die Rote Liste eingetragen.
Biosphärenreservat Rio Plátano, Honduras: Die Schutzflächen des
Plátano-Stromgebiets mit Mangrovensümpfen und Wäldern sind durch
intensive landwirtschaftliche Nutzung gefährdet. Weitere Kriterien für
die 1996 erfolgte Eintragung in die Rote Liste waren die
unkontrollierte Jagd auf wildlebende Tiere und die Schwächung des
Ökosystems infolge eines unzureichenden Umweltmanagements.
Wildschutzgebiet Manas, Indien: Das Welterbekomitee hat Manas 1992
aufgrund massiver Schädigungen des Parks und seines Ökosystems als
besonders gefährdet eingestuft. Die Populationen verschiedener
Tierarten, die in dem Schutzgebiet beheimatet sind, haben sich
vermindert und sind von Wilderern bedroht. 1992-93 wurden 33 Nashörner
getötet. Für Erhaltungsmaßnahmen wurden sechs Millionen US-Dollar
bereitgestellt.
Tempelbezirk
von Hampi, Indien: Der Bau und die Straßenanbindung von zwei
Hängebrücken und die damit verbundene Zunahme des Güterverkehrs
bedrohen das natürliche Umfeld und die Integrität des Tempelbezirks
von Hampi. Wegen des Straßenbaus wurde bereits ein bedeutendes
historisches Monument innerhalb des geschützten Bezirks abgetragen und
musste rekonstruiert werden. Aufgrund dieser mit der
Welterbekonvention unvereinbaren Baumaßnahmen hat die UNESCO die
Kulturstätte 1999 zum gefährdeten Welterbe erklärt.
Assur, Irak.
Im Juli 2003 hat die UNESCO die antike assyrische Hauptstadt Assur
in die Liste des Welterbes aufgenommen und gleichzeitig auf die Rote
Liste gesetzt. Assur am Ufer des Tigris war vor dem Irak-Krieg durch
ein Staudamm-Projekt gefährdet. Die Zukunft und die Unversehrtheit
Assurs sind nicht ausreichend gesichert.
Zitadelle von
Bam, Iran.
Die Zitadelle von
Bam wurde im Juli 2004 neu in die Welterbeliste und zugleich in die
Rote Liste aufgenommen. Bam wurde am 26. Dezember 2003 von einem
Erdbeben der Stärke 6,5 heimgesucht, dem über 26.000 Menschen zum
Opfer fielen.
Medina von
Zabid, Jemen: Große Teile der historischen Altstadt von Zabid sind
vom Verfall bedroht. Etwa 40 Prozent der ursprünglichen Gebäude
mussten modernen Bauten weichen. Die Eintragung in die Rote Liste
erfolgte im November 2000.
Altstadt von
Jerusalem mit Stadtmauern: Die Altstadt und die Stadtmauern
Jerusalems wurden 1981 auf Antrag Jordaniens zum Weltkulturerbe
erklärt. 1982 erfolgte die Eintragung auf die Liste des gefährdeten
Erbes. Die UNESCO wacht darüber, dass die Kulturdenkmäler dreier
Weltreligionen, des Judentums, des Christentums und des Islams,
bewahrt werden.
Nationalpark
Garamba, Demokratische Republik Kongo (vormals Zaire): Der
Nationalpark war bereits von 1984 bis 1992 auf der Liste des
gefährdeten Welterbes verzeichnet, da die dort lebenden weißen
Nashörner vom Aussterben bedroht waren. Durch internationale Maßnahmen
konnte die Population gerettet werden. Die Gefährdung des weißen
Nashorns durch Wilderer veranlasste das Welterbekomitee, den Park 1996
erneut auf die Rote Liste zu setzen.
Nationalpark
Kahuzi-Biega, Demokratische Republik Kongo: Der Naturpark wurde
1997 in die Liste des gefährdeten Welterbes aufgenommen. Teile des
Parks sind entwaldet, die Anlagen wurden geplündert und teils
zerstört, das Parkpersonal ist größtenteils geflohen.
Nationalpark
Virunga, Demokratische Republik Kongo: Der Nationalpark ist durch
den massiven Zustrom von Flüchtlingen aus Ruanda gefährdet. Damit
verbunden sind Schädigungen durch Abholzung und Wilderei. Die
Eintragung in die rote Liste erfolgte 1994.
Das
Okapi-Tierschutzgebiet, Demokratische Republik Kongo, das erst
1996 auf die Liste des Welterbes gesetzt worden war, wurde bereits ein
Jahr später als besonders gefährdet eingestuft. Während der
bewaffneten Konflikte 1997 wurden Einrichtungen geplündert und
Elefanten getötet; der größte Teil des Personals ist aus dem
Naturschutzpark geflohen.
Nationalpark
Salonga, Demokratische Republik Kongo: Der Nationalpark Salonga
war die einzige der fünf Welterbestätten aus der Demokratischen
Republik Kongo, die bislang nicht in der Roten Liste verzeichnet war.
Durch seine Lage im Zentrum des Landes war der Park weniger von den
anhaltenden bewaffneten Konflikten im Kongo betroffen. Jedoch
gefährden Wilderei und andere Eingriffe in den Naturhaushalt
(Wohnungsbau) die Integrität dieses Naturerbes, den das
Welterbekomitee deshalb 1999 als besonders gefährdet eingestuft hat.
Zur Erhaltung der fünf Naturerbestätten im Kongo hat die UNESCO ein
Projekt zum Schutz der biologischen Vielfalt, zur besseren Ausstattung
und Ausbildung des Parkpersonals gestartet. Hierfür wird eine Summe
von 4,1 Millionen Dollar bereitgestellt. Finanziert wird das Projekt
größtenteils von der United Nations Foundation.
Moscheen,
Mausoleen und Friedhöfe von Timbuktu, Mali: Die Welterbestätte
wurde 1990 auf die Rote Liste gesetzt. Der Grund hierfür war die
Gefährdung der Bauwerke durch natürlichen Verfall, Verwitterung und
mangelnde Pflege sowie fehlende fachkundige Restauration.
Tal von
Kathmandu, Nepal: Das einzigartige architektonische Design der
Königsstädte Kathmandu, Patan und Bhaktapur wird durch unkontrollierte
Bauprojekte beeinträchtigt. Das Welterbekomitee sprach sich im Juli
2003 für die Eintragung der Kulturerbestätte in die Rote Liste aus.
Naturparks
Aïr und Ténéré, Niger: Die Parks Aïr und Ténéré wurden durch
bewaffnete Konflikte geschädigt. Mit der Eintragung in die Liste des
gefährdeten Welterbes 1992 entsprach das Welterbekomitee dem Wunsch
der Regierung von Niger, einen internationalen Appell für den Schutz
der Naturerbestätte auszurufen. Nach dem Friedensabkommen 1995 wurde
mit einem Erhaltungsprojekt begonnen.
Die Festung
und die Shalimar-Gärten in Lahore, Pakistan: Das vor 375 Jahren
erbaute Bewässerungssystem und die Ummauerung der Shalimar-Gärten in
Lahore wurden durch die Verbreiterung einer an die Gärten angrenzenden
Straße teilweise zerstört. Die Eintragung in die Rote Liste im
November 2000 erfolgte auf Wunsch der pakistanischen Regierung.
Ruinenstadt
Chan Chan, Peru: Die Ruinenstadt wurde 1986 als Weltkulturerbe
anerkannt und aufgrund ihres schlechten Erhaltungszustands infolge von
Verwitterung und Erosion gleichzeitig auf die Liste des gefährdeten
Welterbes gesetzt. An der Konservierung der archäologischen Zone von
Chan Chan beteiligen sich internationale Fachleute.
Reisterrassen
in den philippinischen Kordilleren, Philippinen. Der Schutz und
die nachhaltige Entwicklung der empfindlichen Kulturlandschaft der
Reisterrassen ist wegen eines fehlenden Monitoring-Programms und eines
unzureichenden Management-Plans gegenwärtig nicht gewährleistet. Das
Welterbekomitee der UNESCO hat die Reisterrassen im Bergland von
Ifugao deshalb im Dezember 2001 als gefährdet eingestuft.
Nationales
Vogelschutzgebiet Djoudj, Senegal: Das im Delta des Flusses
Senegal gelegene Vogelschutzgebiet Djoudj hat die UNESCO im November
2000 in die Rote Liste eingetragen. Es ist durch die Überwucherung mit
einer schädlichen Wasserpflanze gefährdet.
Ruinen von
Kilwa Kisiwani und Songo Mnara, Tansania: Das
Welterbekomitee hat die Ruinen der beiden ehemaligen Seehäfen am 5.
Juli 2004 auf die Rote Liste gesetzt, weil sie durch Erosion zu
zerstören drohen. Mangelhafte Erhaltungsmaßnahmen und ein schlechtes
Management haben zum Verfall der Gebäude geführt.
Nationalpark
Ichkeul, Tunesien: Die Errichtung von Staudämmen hat zur
Austrocknung der Feuchtgebiete des Parks geführt. Hierdurch werden
Pflanzen- und Vogelwelt gefährdet. Die Naturerbestätte ist deshalb
seit 1996 auf der Liste des bedrohten Welterbes verzeichnet.
Nationalpark
Everglades, Vereinigte Staaten von Amerika: Das Welterbekomitee
hat den Nationalpark 1993 als besonders gefährdet eingestuft. Die
Ursachen für die Schädigungen des Parks sind Übernutzung durch
Tourismus, Verschmutzung durch Düngemittel, die Vergiftung des Fisch-
und Wildbestands durch Quecksilber und das Absinken des
Wasserspiegels. Zur Wiederherstellung des natürlichen Ökosystems sind
umfangreiche Schutzmaßnahmen erforderlich.
Nationalpark
Manovo-Gounda St. Floris, Zentralafrikanische Republik: Wilddiebe
haben nahezu 80 Prozent des Wildbestands getötet. Außerdem wird der
Park illegal als Weideland genutzt. Die Eintragung auf die Rote Liste
hat das Welterbekomitee auf seiner 21. Sitzung im Dezember 1997
beschlossen.
Mit der
Eintragung in die "Rote Liste" will die UNESCO die Aufmerksamkeit der
politisch Verantwortlichen und das öffentliche Interesse am Schutz der
weltbedeutenden Kultur- und Naturerbestätten wecken, die durch
menschliche Eingriffe oder Naturkatastrophen gefährdet sind. Die Rote
Liste des Welterbes wird jährlich auf der Tagung des Welterbekomitees
überprüft.
Welterbe-Fonds
Im Rahmen der
Welterbe-Konvention hat die UNESCO einen Welterbe-Fonds eingerichtet.
Aus dem Fonds werden Projekte zur Vorbereitung von Nominierungen,
Soforthilfen für Notfälle, die Ausbildung von Fachpersonal und
technische Kooperationsprojekte finanziert.
Spenden für
den Welterbefonds können (bitte mit Angabe der vollständigen
Adresse) an die Deutsche UNESCO-Kommission überwiesen werden:
Spendenkonto:
Deutsche UNESCO-Kommission
Konto-Nr. 4359 3003
Sparkasse Bonn, BLZ 380 500 00
Stichwort "Welterbefonds"
|